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Gütersloh:
Urteil vertagt


Gütersloh/Minden (WB/rec). Ob eine vom Kreis Gütersloh erzwungene Durchleitung von Wasser rechtmäßig ist oder nicht, wird das Verwaltungsgericht Minden in 14 Tagen entscheiden. Gestern trugen die gegnerischen Parteien zunächst ihre Standpunkte vor. Gegen die Zwangsdurchleitung klagt ein Grundstücksbesitzer aus Herzebrock-Clarholz, der in seinem Grund und Boden auf eine Wasserleitung gestoßen war, die nicht im Grundbuch vermerkt ist.
Die Leitung gehört den Stadtwerken. Durch sie fließt Wasser aus dem Wasserwerk Quenhorn in zahlreihe Gütersloher Haushalte. Der Grundbucheintrag war vergessen worden. Nun klagt der neue Besitzer auf Schadensersatz. Sein Anwalt Burkhard Zurheide hält dies für angemessen, Stadtwerke-Chef Dr. Dirk von Lojewski dagegen für »völlig unangemessen«. Sollte das Gericht die verhängte Zwangsdurchleitung »kippen«, muss neu über die Summe verhandelt werden. Lokalteil

Artikel vom 10.05.2005