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Bünde
Dorfordnung: In den Dorfordnungen, die auch im Bünder Land Gültigkeit hatten, wurde 1755 unter anderem auf die Einhaltung der Schulpflicht gepocht. Wer seinen Nachwuchs nicht zum Unterricht schickte, sollte »durch Zwangsmittel dazu angehalten werden«. Auch nicht als Entschuldigung anerkannt wurde, dass die Kinder auf dem Feld helfen oder das Vieh hüten mussten.
© BÜNDER ZEITUNGFolge 448

Artikel vom 07.07.2005