27.06.2005
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Steinhagen
Jugendgerichtshilfe der Regionalstelle Nord: Die JGH ist zuständig für alle straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren. Sie betreut die jungen Menschen während des gesamten gerichtlichen Verfahrens. Wesentliche Aufgaben der JGH sind die Berichterstattung an die zuständigen Gerichte sowie die Vermittlung und die Überprüfung von Auflagen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 481
Artikel vom 27.06.2005