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Schily: Terrorabwehr verschärfen

Verfassungsschutz soll Zugriff auf Kontendaten der Bürger erhalten


Berlin (dpa). Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will die Anti-Terror-Gesetze weiter verschärfen und dabei auch dem Verfassungsschutz die Überprüfung von Kontendaten der Bürger erlauben. Der Grünen-Innenexperte Volker Beck erklärte sich »persönlich« bereit, über eine Überprüfung der Kontenstammdaten zu reden. Schon heute dürften die Verfassungsschutzbehörden zu diesem Zweck Einblick in bekannte Konten nehmen, sagte Beck. Dagegen erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, seine Partei trete »einer weiteren Einschränkung von Bürgerrechten energisch entgegen.«
Schily setzte sich auch erneut für die unbefristete Geltung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze in Deutschland ein. Er räumte in diesem Punkt aber Meinungsverschiedenheiten mit den Grünen und Teilen der SPD ein. Die Gesetze gelten bis 2007.
Er sehe noch zwei Lücken in der Terrorbekämpfung sagte Schily: »Erstens muss es endlich möglich sein, dass der Verfassungsschutz wie die Finanzbehörden auch Konto-Stammdaten überprüfen darf.« Nur so könnten die Finanzströme von Terror-Verdächtigen verfolgt werden.
Zweitens müssten die Bundesländer dem Bundeskriminalamt vorbeugende Verbrechensbekämpfung in Fällen von Terrorismus zugestehen. Dazu werde es von ihm konkrete Initiativen geben, sagte Schily.
Stadler sagte zur Überprüfung der Kontostammdaten: »Die rot-grüne Koalition verliert allmählich alle Maßstäbe«. Das Verfassungsgericht habe erst März deutlich gemacht, »dass die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses in Karlsruhe so keinen Bestand haben wird«. Die FDP fordere dagegen die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses. Die Überprüfung der Kontostammdaten ist bislang den Steuer- und Sozialbehörden erlaubt.

Artikel vom 09.05.2005