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Enterbung nur im
Extremfall möglich


Karlsruhe (dpa/lnw). Eltern dürfen ihre Kinder in extremen Ausnahmefällen wie Misshandlung oder Mord enterben. Eine bloße Entfremdung oder ein Zerwürfnis reicht dagegen nicht. Damit hoben das Bundesverfassungsgericht ein spektakuläres Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das einem Sohn, der seine Mutter umgebracht hatte, den Pflichtteil an ihrem Erbe zugesprochen hatte.

Artikel vom 04.05.2005