27.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Halle
Kreisjugendplan: Die Förderung junger Menschen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hat der Kreis in Richtlinien geregelt. Nach dem Kreisjugendplan können diese Bereiche finanziell gefördert werden: Jugendbegegnungen, Bildungsmaßnahmen, Kinder- und Jugendveranstaltungen, Besuch kultureller Veranstaltungen, Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten und Anschaffung von Geräten.
© WESTFALEN-BLATT Folge 481

Artikel vom 27.06.2005