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...die österreichische Stadt Graz, in der Hundebesitzer sogar für ihre toten Hunde Steuern zahlen müssen. Dies musste eine Grazerin erfahren, die Anfang Februar ihren toten Hund beim Steueramt abgemeldet hatte. Obwohl man sich mitfühlend zeigte, erhielt die verdutzte Dame im März die Aufforderung, die Hundesteuer von 39,40 Euro für 2005 zu bezahlen. Im Steueramt erklärte man ihr, ein Hund sei steuerpflichtig, selbst wenn er nur für einen Tag im Jahr angemeldet sei. Der Jahresbeitrag müsse also gezahlt werden, selbst wenn der Hund verstorben sei.

Artikel vom 28.04.2005