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Feinstaub: Anwohnerklage abgewiesen


München (dpa). Ein Münchener ist mit seiner Klage gegen die zu hohe Feinstaubbelastung in seiner Wohngegend gescheitert. Der Anwohner habe keinen Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen nach dem Immissionsschutzrecht, entschied das Bayerische Verwaltungsgericht gestern. An der Messstelle an der viel befahrenen Landshuter Allee war an Ostern der EU-Jahresgrenzwert für Feinstaub überschritten worden.

Artikel vom 28.04.2005