Berlin (dpa). Zur Abwehr der Flut von Werbemüll im Internet fordern die Verbraucherschützer, erheblich härter als von Rot-Grün geplant gegen Verursacher vorzugehen. So sollte jegliches Übersenden unverlangter kommerzieller Werbung per E-Mail als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Das Anti-Spam-Gesetz sieht Bußgelder dagegen erst vor, wenn Absender oder der Werbezweck der unverlangten Mails verschleiert werden.