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Händler haftet bei
hoher Laufleistung


Frankfurt/Main (dpa). Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Autohändler zu Schadensersatz für einen Motorschaden nach 88 000 Kilometern Laufleistung verurteilt. Von einem modernen Mittelklassewagen könne der Käufer eine Laufleistung von deutlich mehr als 100 000 Kilometern erwarten, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Aktenzeichen: 24 U 198/04

Artikel vom 15.04.2005