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Nachstellern droht
künftig Haftstrafe


Berlin (dpa). Verstoßene Liebhaber, die Angebeteten ständig nachstellen, müssen künftig mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte am Freitag einen Gesetzentwurf vor, der das so genannte Stalking unter Strafe stellt. Das betrifft das Auflauern vor der Wohnungstür oder am Arbeitsplatz, ständige Belästigungen am Telefon oder per E-Mail, das Bestellen von Waren für Dritte. Gedroht wird mit drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe.

Artikel vom 16.04.2005