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Automatensteuer
muss gerecht sein


Leipzig (dpa). Die für Spielautomaten erhobene Steuer muss in einer zumindest lockeren Beziehung zum Einspielergebnis stehen. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht gestern in Leipzig. Es präzisierte damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Kommunen einen Pauschalbetrag für das Aufstellen von Automaten erheben dürfen. Ein gerechterer Steuermaßstab müsse gewählt werden, wenn die Ergebnisse einzelner Geräte mehr als 50 Prozent von den durchschnittlichen Automatenerlösen in der Kommune abweichen.
AZ: 10 C 5.04, 10 C 8.04

Artikel vom 14.04.2005