Karlsruhe (dpa). Die Polizei darf satellitengestützte Überwachungstechnik zur Verfolgung mutmaßlicher Verbrecher einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine »Rundumüberwachung« per Technik aus dem All, mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden könnte, verstoße aber gegen das Grundgesetz. Das Urteil stieß auf einhellige Zustimmung von Bundesregierung und Polizeivertretern.