Köln (dpa). Ein Pauschalreise-Veranstalter darf eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises erheben. Das hat gestern das Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Damit scheiterte eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Reiseveranstalter Tjaereborg. Die Verbraucherschützer wollten die Anzahlung auf höchstens 10 Prozent begrenzen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtkräftig.