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Es bleibt dabei: Remis in Rostock

DFB-Bundesgericht: Auch St. Pauli - Osnabrück wird nicht wiederholt


Frankfurt/Main (dpa). Bei der Bewältigung des Schiedsrichter- und Wettskandals im deutschen Fußball hat das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes der Spielwiederholung eines im Verdacht der Manipulation stehenden Spiels einen Riegel vorgeschoben. Das Gremium wies die Berufung des FC St. Pauli gegen die Wertung des von Skandal-Schiedsrichter Hoyzer geleiteten Regionalligaspiels gegen den VfL Osnabrück (2:3/14. August) zurück.
In einem Fall außerhalb des Wett-Skandals hatte die Berufung von Hansa Rostock gegen die Wertung des 2:2 im Bundesligaspiel gegen Schalke 04 vom 5. Februar keinen Erfolg. Auch in diesem Fall bestätigte das Bundesgericht das am 3. März vom Sportgericht getroffene Urteil. Die Hanseaten hatten vergeblich geltend gemacht, dass der Schalker Ausgleichstreffer durch Ailton erst nach Ablauf der zweiminütigen Nachspielzeit gefallen sei. Der Antrag, die Partie mit einem 2:1-Sieg für Rostock zu werten, wurde kostenpflichtig abgewiesen.
In der Urteilsbegründung des Einspruchs von St. Pauli blieb das Bundesgericht der bisherigen Rechtsprechungspraxis der DFB- Sportgerichtsbarkeit treu. Danach sei der Verdacht einer Manipulation oder deren Abrede nicht ausreichend. Der FC St. Pauli habe nicht den erforderlichen Beweis für eine tatsächliche Manipulation führen können, hieß es in Frankfurt.

Artikel vom 05.04.2005