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Bischof Marx:
»Im Zweifel
für das Leben«


Berlin (ddp/dpa/AP). Nach dem Tod Terri Schiavos fordert die Deutsche Hospiz Stiftung klare gesetzliche Regeln zu Patientenverfügungen in Deutschland. Der Gesetzgeber dürfe keine mündlichen Patientenverfügungen zulassen, die durch Dritte überliefert werden, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Bei Schiavo, von der es keine eindeutige Willenserklärung zu lebensverlängernden Maßnahmen gab, sei es deswegen zu einem »menschenunwürdigen Gezerre« gekommen. Die Hospiz Stiftung setze sich dafür ein, dass jeder sein Recht auf umfassende Sterbebegleitung in Anspruch nehmen könne, sagte Brysch.
Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe sagte, die Entfernung der Magensonde sei »Tötung durch unterlassene Hilfeleistung«. Terri Schiavo sei wegen der schwere ihrer Behinderung zu Tode gebracht worden und qualvoll verhungert beziehungsweise verdurstet.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat mit »großer Trauer und Bestürzung« auf die Todesnachricht reagiert. Das Leiden der Patientin habe »viele Menschen auf der ganzen Welt tief bewegt«, erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann. Der Tod Schiavos sei ein alarmierendes Zeichen für den Schutz des Lebens. Es sei ethisch nicht erlaubt, einen Menschen verhungern zu lassen.
Bischof Reinhard Marx betonte, dass Wachkoma-Patienten keine Sterbenden seien und das Abschalten der Nahrungsversorgung im Sinne von Sterbehilfe unzulässig sei. »Der Wille der Patientin konnte offensichtlich nicht eindeutig festgestellt werden, so dass gelten muss: Im Zweifel für das Leben.«
Der Bundesvorsitzende des Vereins »Schädel-Hirnpatienten in Not«, Armin Nentwig, sagte: »Verhungernlassen von schwer kranken Patienten ist gezielte Tötung.« Der Fall in den USA dürfe nicht Schule machen.

Artikel vom 01.04.2005