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Steuersünder
verschmähen
Amnestie

Folgegesetz in Kraft

Berlin (dpa). Für die einen beginnt heute das Zeitalter des »gläsernen Bankkunden«. Für die anderen herrscht endlich ein Stück mehr Steuergerechtigkeit.

In den vergangenen 15 Monaten hatte der Staat versucht, mit einer Steueramnestie Schwarzgeld aus dem Ausland zurückzulocken. Das Ergenis war enttäuschend: Statt der erhofften fünf Milliarden konnten Bund, Länder und Gemeinden nur 1,5 Milliarden Euro einnehmen. Von heute an soll nun das »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« die Maschen für Betrüger enger ziehen. Sein Kernpunkt: Der Zugriff auf Konto- und Depotstammdaten der Bürger wird erleichtert.
Dabei soll es nicht nur um Steuerhinterziehung, sondern auch um Wirtschaftskriminalität und Schwarzarbeit gehen. Über welchen Ertrag in diesem Zusammenhang gesprochen wird, scheint dem Bundesfinanzministerium noch nicht klar zu sein. Eine grobe Hausmarke bietet die Schwarzarbeit, deren Volumen mit jährlich weit mehr als 300 Milliarden Euro veranschlagt wird.
Der Gesetzgeber argumentiert mit der grundgesetzlichen Pflicht, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine fiskalische Belastung, die nahezu alleine auf der Ehrlichkeit des Einzelnen beruhe, würde dagegen verstoßen.
Anders als vorgesehen, muss der Steuerpflichtige bei einer Kontrollanfrage über die Möglichkeit einer Stammdaten-Abfrage informiert werden. Sollte sie erfolgen, weil weiter Zweifel an den Angaben bestehen, wird im Falle zutreffender Angaben nur im Steuerbescheid darüber informiert. Stellt sich heraus, dass die Angaben falsch waren, wird der Steuerpflichtige damit konfrontiert. Notfalls wird weiter ermittelt. Bedenken kann der Steuerpflichtige erst im Nachhinein vorbringen. Gegen das Regelwerk ist beim Bundesverfassungsgericht noch eine Beschwerde anhängig.

Artikel vom 01.04.2005