Bünde / Minden (BZ/grot). Vor dem Verwaltungsgericht Minden hat es gestern beim Erörterungstermin keine gütliche Einigung zwischen Stadt und Verkehrsverein Bünde gegeben. Die Zeichen stehen jedoch schlecht für die Stadtverwaltung im Streit um den Jahrmarkt am Tabakspeicher. Die 3. Kammer des Gerichtes vertritt die Auffassung, dass praktisch jedes Volksfest gestattet werden muss, von dem keine außerordentliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Mit einem Urteilsspruch ist nicht vor Ende September zu rechnen.Lokalteil