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In Gütersloh darf
gebolzt werden


Gütersloh (WB/rec). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster pfeift die Spiele auf dem Bolzplatz an der Vennstraße wieder an. In einem neuen Urteil widerspricht es einem Schließungs-Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden. Allerdings muss die Stadt Gütersloh, die gegen das erste Urteil Berufung eingelegt hatte, eine Reihe neuer Auflagen beachten. So müssen die Basketballkörbe entfernt und neue Öffnungszeiten eingeführt werden. Gegen den Betrieb des Bolzplatzes hatten zwei Anlieger geklagt, denen es dort offenbar zu laut war.
Lokalteil

Artikel vom 31.03.2005