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Die Freude über den Kauf einer gebrauchten Maschine währt nicht lange, wenn das Motorrad schon bald Mängel zeigt. Oft werden dann Anwälte oder gar das Gericht bemüht. Wer rechtzeitig mit einer Verkehrs-Rechtschutzversicherung vorgesorgt hat, muss sich zumindest über die Kosten eines Rechtsstreits keine Sorgen machen. Auch wenn es einmal gekracht hat, kann man ihren Schutz gebrauchen.

Artikel vom 28.05.2005