Düsseldorf (dpa). Die Praxisgebühr ist zulässig und darf von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingetrieben werden. Verweigerern drohen aber keine Mahn-, Porto- oder Gerichtskosten. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf in einem bundesweiten Musterverfahren entschieden. 350 000 Patienten verweigern in Deutschland die Zahlung der zehn Euro. (Az.: S 34 KR 269/2004)Seite 2