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Prozess um
Praxisgebühr


Düsseldorf (dpa). In einem Musterverfahren wird sich das Sozialgericht Düsseldorf morgen mit der Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro befassen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat einen Patienten verklagt, der allen Mahnungen zum Trotz das Geld nicht bezahlt hat. Der 49-Jährige gibt an, den Betrag nicht aufbringen zu können. Die Kassenärztliche Vereinigung will exemplarisch klären, ob die 10-Euro-Gebühr überhaupt gerichtlich eingetrieben werden kann. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein gibt es allein in ihrem Bereich fast 18 000 Zahlungsverweigerer. Die Kosten für das Eintreiben beziffert die KV auf bislang 500 000 Euro.

Artikel vom 21.03.2005