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Weberei verliert vor
Landesarbeitsgericht


Eine Schlappe musste die Weberei vor dem Landesarbeitsgericht hinnehmen. Im Berufungsverfahren beanstandete das Gericht die Kündigung des Weberei-Geschäftsführers Andreas Voßhenrich-Werner, der nun Anspruch auf erhebliche Lohnnachzahlungen hat.
Lokalteil

Artikel vom 03.08.2006