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Bürger müssen die
Gehwege abstreuen


Viele wissen es nicht: Die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen obliegt den Grundstückseignern beziehungsweise deren Mietern, nicht der Stadt Bünde. Abstumpfende Mittel und Streusalz sind zur Zeit Verkaufsschlager, hier präsentiert von Nadine Siekmann.
Lokalteil

Artikel vom 04.01.2006