Berlin (dpa). Psychoterror durch Belästigungen und Verfolgungen - das so genannte Stalking - soll nach dem Willen des Bundesrats mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. In Fällen, in denen eine schwere Gesundheitsbeeinträchtigung droht, sollen bis zu zehn Jahre Haft möglich sein. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag den Entwurf für einen Straftatbestand gegen Stalking. Terror dieser Art werde immer öfter für Menschen zum Albtraum. Die Bundesjustizministerin lehnt das Vorhaben ab.