19.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Stalking mit
Haftstrafe ahnden


Berlin (dpa). Psychoterror durch Belästigungen und Verfolgungen - das so genannte Stalking - soll nach dem Willen des Bundesrats mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. In Fällen, in denen eine schwere Gesundheitsbeeinträchtigung droht, sollen bis zu zehn Jahre Haft möglich sein. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag den Entwurf für einen Straftatbestand gegen Stalking. Terror dieser Art werde immer öfter für Menschen zum Albtraum. Die Bundesjustizministerin lehnt das Vorhaben ab.

Artikel vom 19.03.2005