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Gen-Register geändert

Rot-grünes Gesetz


Berlin (ddp). Detailinformationen über Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen sollen für die Öffentlichkeit künftig schwerer zugänglich sein. Diese Änderung des Gentechnikgesetzes beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Rot-Grün.
Danach wird der Zugang zum Standortregister aller entsprechenden Anbauflächen in Deutschland wieder eingeschränkt. Bisher wurden die Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen im frei einsehbaren Standortregistern mit Angabe der betreffenden Flurstücke aufgeführt. Künftig soll diese Information auf die Gemarkung begrenzt werden. Für Detailauskünfte aus dem Register muss ein »berechtigtes Interesse glaubhaft« gemacht werden. Dabei sollen die Länder prüfen, ob ein solches Interesse etwa von benachbarten Landwirten vorliegt. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen.

Artikel vom 19.03.2005