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Vlotho
Bürgerwehr: Wie die Bauern auf dem Lande waren auch die Bürger Vlothos zur »Landfolge« verpflichtet. Dazu gehörten um 1717: Jagden, Wachten, Bauernwerke, Kriegsfuhren und Einquartierung. Diese Landfolge war der letzte Rest der germanischen allgemeinen Wehrpflicht, die im Mittelalter durch die Ritterheere, in der Neuzeit durch die Söldnerheere ihre Bedeutung fast ganz verloren hatte.
© Vlothoer Zeitung Folge 519

Artikel vom 16.06.2005