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Kraniche ziehen
in die Schweiz

Lufthansa schluckt Fluggesellschaft Swiss

Zürich/Frankfurt (Reuters). Die Deutsche Lufthansa will die geplante Übernahme der Schweizer Fluggesellschaft Swiss nach Informationen aus verhandlungsnahen Kreisen übergangsweise mit Hilfe eine Zwischenholding gestalten.

Dabei werde die Mehrheit an der Zwischenholding zunächst in Schweizer Hand bleiben, war gestern zu erfahren. Ein ähnliches Modell hatten auch die Fluggesellschaften Air France und KLM für ihren Zusammenschluss gewählt.
Die Konstruktion sei notwendig, um die Verkehrsrechte der Swiss, die jeweils zwischen dem Heimatland Schweiz und den Ländern der Zielflughäfen bestehen, nicht zu gefährden. Bei einer sofortigen vollständigen Kontrolle der Swiss durch Lufthansa würden nach den internationalen Verkehrsregelungen die Start- und Landerechte der Schweizer Fluglinie verloren gehen.
Um künftig alleiniger Eigner der Swiss zu werden, wolle Lufthansa deren Verkehrsrechte zügig nach und nach übernehmen und entsprechend neu aushandeln, hieß es aus den Kreisen weiter. Ein genauer Zeitplan stehe dafür noch nicht fest. Die Neuordnung und Zusammenführung der Flugpläne von Swiss und Lufthansa werde davon unabhängig nach bisherigen Plänen für den Herbst und damit den Winterflugplan 2005/2006 angestrebt.
Beide Fluglinien hatten, wie gestern berichtet, am Sonntag die Übernahmepläne angekündigt. Ein bereits vorliegendes Gesamtkonzept soll nun möglichst rasch von den Aufsichtsgremien und den Großaktionären der Swiss - darunter die Schweizer Regierung und Großbanken - gebilligt werden. Das Konzept sieht vor, dass Swiss weitgehend eigenständig als Schweizer Fluggesellschaft unter dem bisherigen Namen weiterfliegen kann. Swiss hatte 2004 einen Verlust von 90 Millionen Euro eingeflogen.
Zürich soll als internationales Drehkreuz neben den beiden bestehenden Lufthansa-Drehkreuzen in Frankfurt und München erhalten werden. Wie aus verhandlungsnahen Kreisen bereits am Sonntag bekannt geworden war, wird Lufthansa den Großaktionäre wie etwa den Großbanken UBS und Credit Suisse nur einen symbolischen Preis zahlen, dafür aber keine Aufstockung des Eigenkapitals der finanziell angeschlagen Fluglinie mehr verlangen.
Lediglich die Kleinaktionäre mit zusammen 14 Prozent der Aktien sollen den gesetzlich vorgeschriebenen Preis erhalten, der sich aus dem Durchschnittsaktienkurs der 30 Tage vor Anmeldung der offiziellen Anmeldung der Transaktion errechnet.

Artikel vom 15.03.2005