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Unerlaubtes Feuerwerk
sorgt für Unmut


Feuerwerk muss genehmigt werden. Darauf weist das Ordnungsamt hin, nachdem es mehrere Beschwerden in Oesterholz gegeben hat. Eine Genehmigung gibt es aber nur in Ausnahmefällen, wie beim ASV Sommerfest (Foto), für Großveranstaltungen.
Lokalteil

Artikel vom 04.11.2005