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Raucher-Witwe wird entschädigt


Rom (WB). Erstmals hat ein europäisches Gericht einen Tabakkonzern zur Zahlung einer Entschädigung an Hinterbliebene eines Rauchers verurteilt. Ein römisches Berufungsgericht sprach der Witwe und dem Sohn des Italieners Mario Stalteri insgesamt 200 000 Euro zu. Diese Summe soll die Zigarettenfirma BAT Italia als Nachfolger des früheren Tabak-Monopolisten ETI aufbringen.
Nach einem Bericht von »AGI online« hatte Mario Stalteri im Alter von 20 Jahren mit dem Rauchen begonnen und täglich 20 Zigaretten konsumiert. Er starb 1991 im Alter von 64 Jahren an Lungenkrebs.
Im Urteil des Berufungsgerichts hatte es zur Begründung geheißen, der Zigarettenhersteller habe es unterlassen, auf die gesundheitlichen Risiken seiner Produkte hinzuweisen, obwohl er sich über diese bewusst war. Entsprechende Hinweise auf den Zigarettenpackungen hatte der italienische Staat erst 1990 eingeführt.
Nach diesem Urteil droht den Zigarettenherstellern jetzt eine Prozessflut. Allein in Turin seien jetzt bereits drei weitere ähnliche Klagen eingereicht worden, berichtete »La Repubblica«. Verbraucherschützer sagten, 150 weitere Klagen seien in Vorbereitung.
In Deutschland war im vergangenen Jahr eine erste Musterklage eines Rauchers aus Arnsberg gescheitert. Der Mann hatte 213 000 Euro gefordert.

Artikel vom 12.03.2005