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Nur mit Prüfplakette
auf dem Acker spritzen


Auch Spritzmaschinen zum Düngen und zur Pilzbekämpfung in der Landwirtschaft brauchen alle zwei Jahre ein TÜV-Prüfsiegel. In Helmern unterzieht Prüfberechtigter Geräte einer genauen Überprüfung und teilt bei Erfolg die Plakette zu.
Lokalteil

Artikel vom 15.04.2005