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Schwerverbrecher jahrelang in Haft

Mordplan: Nach BGH-Urteil kein »Rabatt« - Scharfe Kritik an Verteidiger


Bielefeld (uko). Der gebürtige Usbeke Albin E. ist für das Landgericht Bielefeld »ein skupelloser Schwerverbrecher«: Der 28-Jährige sich hörte diese vernichtende Kritik wie auch das Urteil trotzdem gelassen an - zwölfeinhalb Jahre Haft soll der Mann wegen einer Serie von Verbrechen absitzen.
Und damit hat die 3. Große Strafkammer trotz einer massiven Hypothek durch den Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Schwurgerichts bestätigt. Albin E. war schon im vergangenen Jahr zu eben diesem Strafmaß verurteilt worden, der BGH indes mäkelte an dem Urteil herum und hob es auf.
Darum ging es auch in der Neuverhandlung: Wegen mehrfacher Raubüberfälle in Rahden, Hille und Hüllhorst sowie der Verabredung zum Mord in Bielefeld war gegen den 28-Jährigen seinerzeit ermittelt worden.
Albin E. und sein Komplize, der Litauer Andrius D. (33), hatten vom 15. Dezember 2002 bis zum 17. April 2003 wie moderne Raubritter zwei Sparkassen, eine Tankstelle und einen Aldi-Markt überfallen. Dabei erbeuteten die beiden Männer mit Waffengewalt insgesamt 27 000 Euro.
In der Zwischenzeit plante Albin E. nach Überzeugung von Staatsanwalt Franz-Josef Weber ein noch perfideres Verbrechen: Die in Bielefeld-Hillegossen wohnenden Betreiber eines russischen Restaurants sollten überfallen und um Bargeld von mehr als 100 000 Euro erpresst werden. Um lästige Zeugen zu beseitigen, sollten der Mann, seine Ehefrau und das gemeinsame kleine Kind des Ehepaares in brutalster Manier der russischen Mafia ermordet werden. Die Liquidation sollte der Litauer D. ausführen. Er stellte sich jedoch der Polizei.
Das Urteil des Bielefelder Schwurgerichts fiel am 3. Februar 2004 entsprechend hart aus: Albin E. wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sein Komplize Andrius D. hingegen kam mit siebeneinhalb Jahren davon. Gericht wie Staatsanwalt werteten den Mann als »Kronzeugen«.
Verteidiger Ulrich Kraft hingegen vermisste die Konkretisierung eines Beweisantrages und die Bundesrichter folgten seinem Argument. Die Neuverhandlung indes vor dem Landgericht blieb ohne Erfolg. Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer machte deutlich, dass die Strafe nur wegen eines »Verschlechterungsverbotes« nun nicht harscher ausgefallen sei. Auf Nachfrage des Gerichts hatte Kraft zudem bekräftigt, dass sein Mandant wohl einer »Verschwörungstheorie« der ermittelnden Polizeibeamten zum Opfer gefallen sei. Kraft beantragte nach hitzigen Debatten einen Freispruch für Albin E. In den Disput schaltete sich schließlich noch Staatsanwalt Fran-Josef Weber mit scharfer Kritik ein. Er sagte wörtlich: »Mein Plädoyer war schon schlecht, Herr Kraft, aber ihres . . .«

Artikel vom 11.03.2005