Mainz (dpa). Die gesetzliche Krankenversicherung muss Übergewichtigen nicht die Operation für eine Magenverkleinerung zum Abnehmen zahlen. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Der Beschluss gilt zumindest so lange, bis der oder die betroffene Übergewichtige alle herkömmlichen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat - wie etwa eine ärztlich kontrollierte Gewichtsabnahme und das Gespräch mit Selbsthilfegruppen. Az.: L 5 KR 86/03