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Anspruch auf
schnelle Revision


Karlsruhe (dpa). Mutmaßliche Straftäter müssen bei schleppender Bearbeitung ihres Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen werden, auch wenn sie in erster Instanz verurteilt wurden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Esten entschieden, der seit zweieinhalb Jahren ohne rechtskräftiges Urteil in Haft ist. Er war 2003 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und wartet seither auf den Abschluss des Revisionsverfahrens.

Artikel vom 05.03.2005