04.03.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Fällen der Eichen
war unsensibel

Bezirksvertretung übt scharfe Kritik

Von Elke Wemhöner
Jöllenbeck (WB). Unverständnis und teilweise auch Empörung hat das Fällen von zehn Eichen auf dem Hof Stannul am Rand des Neubaugebietes Freudenburg (Böckmannsfeld) in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Bezirksvorsteher Hans-Jürgen Kleimann übte gestern in der Sitzung der Bezirksvertretung Jöllenbeck scharfe Kritik an der Aktion.

Kleimann äußerte im Namen der gesamten Bezirksvertretung Unverständnis dafür, dass jemand so unsensibel sein könne, ortsbildprägende Bäume zu fällen. Gerade in der Nachbarschaft zu dem jetzt entstehenden Neubaugebiet habe die Hofstelle mit der Reihe alter Bäume ein ortstypisches Bild abgegeben. Zu dem Hinweis, die Eichen sei vom Pilz befallen, sagte der Bezirksvorsteher, es hätte vorher geprüft werden müssen, ob dieser Befall nicht anders zu behandeln gewesen wäre.
Nördlich der Straße Böckmannsfeld entsteht derzeit ein von der Sparkasse Bielefeld vermarktetes Neubaugebiet. Bei dessen Planung hatte die Bezirksvertretung Jöllenbeck in ihren Beschlüssen darauf geachtet, dass die östlich angrenzende Hofstelle in ihrem Gesamteindruck erhalten bleibt, und deshalb die Baugrenzen ein Stück gen Westen verschoben, damit auch die das Bild prägenden Eichen zur Geltung kommen. Das Fällen der Bäume Anfang dieser Woche hatte sowohl die Bezirksvertretung als auch das Bezirksamt überrascht.
Auch der Umweltbetrieb wurde informiert und um Stellung gebeten, was Amtsleiter Martin Wörmann gestern Abend in der Sitzung tat. Das Fällen sei keineswegs mit der Verwaltung abgestimmt worden, betonte er. Es habe seitens der Grundstücksbesitzer die Auskunft gegeben, die Bäume seien von Pilz befallen. »Ob dies so ist, ist uns nicht bekannt.«
Wörmann machte auch deutlich, dass das Recht bestanden habe, die Bäume zu fällen. Das Landschaftsschutzgebiet beginne erst hinter dem Hof; Schutzvorgaben gelten deshalb hier nicht. Als Naturdenkmale waren die Bäume bislang nicht eingestuft, so dass auch dieser Schutz nicht greife. Es habe also für die Verwaltung keine Möglichkeit gegeben einzugreifen.

Artikel vom 04.03.2005