Düsseldorf (ddp). Bürgermeister und Landräte dürfen nicht sämtliche Einkünfte für Aufsichtsrats- und Gremienposten etwa bei RWE-Unternehmen oder bei den Sparkassenverbänden für sich behalten. Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) teilte am Wochenende mit, dass Bürgermeister und Landräte nicht mehr als insgesamt 6000 Euro an jährlichen Einkünften aus ihren Nebentätigkeiten kassieren dürften. Höhere Nebeneinkünfte müssen an die Kommunen abgeführt werden.