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BBK sieht einen
unzulässigen Eingriff


Bielefeld (WB). Der Berufsverband Bildender Künstler (BBK), OWL, sieht in dem Beschluss der Bezirksvertretung Mitte, den Merkurbrunnen vom Alten Markt auf den Bunnemannplatz umzusetzen, einen »unzulässigen Eingriff in die Autonomie der Kunst«. Durch die Umsetzung würden, so der BBK, Sinn, Form und Funktion des Werkes »zerstört«. Kunstwerke seien nicht umsonst urheberrechtlich geschützt. Die Bürgerschaft habe sich als soziale Gemeinschaft über lange Zeit hinweg das Recht am »Besitz« des Kunstwerkes erworben.

Die »Bürgernähe«
sammelt weiter
Bielefeld (WB) die »Bürgernähe« sammelt am 25. Februar, 14 bis 16 Uhr, und am 26. Februar, 11 bis 13 Uhr, auf dem Alten Markt Unterschriften für den Verbleib des Merkurbrunnens. Auch mit einer formlosen Postkarte könne man sich beteiligen (Bürgernähe, Jan Gehring, Kleiber Weg 18, 33607 Bielefeld).

Artikel vom 24.02.2005