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Castor-Gegner müssen nicht zahlen


Schleswig (dpa). Mehrere Atomkraftgegner, die sich bei Demonstrationen gegen Castor-Transporte ins Zwischenlager Gorleben an Bahngleise gekettet hatten, müssen die Kosten des Polizeieinsatzes nicht bezahlen. Das hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Die Richter urteilten, die im März 2001 im Gleisbett angeketteten Menschen seien »eine Versammlung im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes« gewesen. Az.: 3/A 340/01

Artikel vom 23.02.2005