Bonn (dpa). Die Bundesfinanzaufsicht prüft den Fall Borussia Dortmund. Bei der Prüfung gehe es darum, ob der Verein als börsennotierte AG seine gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung wichtiger Geschäftsdaten (ad-hoc-Pflicht) verletzt habe, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn. Falls dies zuträfe, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit und müsse entsprechend verfolgt werden.