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Finanzaufsicht:
Daten-Überprüfung


Bonn (dpa). Die Bundesfinanzaufsicht prüft den Fall Borussia Dortmund. Bei der Prüfung gehe es darum, ob der Verein als börsennotierte AG seine gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung wichtiger Geschäftsdaten (ad-hoc-Pflicht) verletzt habe, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn. Falls dies zuträfe, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit und müsse entsprechend verfolgt werden.

Artikel vom 19.02.2005