19.04.2005
Artikelansicht
Werther
Zweitwohnungssteuer: Wer in Werther eine Zweitwohnung als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat, muss Zweitwohnungssteuer zahlen. Der Rat hat sich dazu entschlossen, damit sich möglichst alle, die in Werther leben, an den Kosten der städtischen Infrastruktur beteiligen. Für die Bürger, die in Werther ihren Hauptwohnsitz haben, erhält die Stadt vom Land Schlüsselzuweisungen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 424
Artikel vom 19.04.2005