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Kapitalstock oder
monatliche Rente

Werner Lange über Altersvorsorge

Von Bernhard Hertlein
Bad Lippspringe (WB). Das Anfang Januar in Kraft getretene neue »Alterseinkünftegesetz«Ê(AEG) hat nach Ansicht des Bad Lippspringer Bonnfinanz-Beraters Werner Lange grundlegende Säulen der Altersversorgung verändert.
Werner Lange ist selbständiger Bonnfinanz-Berater.

Lange unterscheidet grundsätzlich zwischen der Vorsorge für Rentenzahlungen einerseits und der Ansammlung eines Kapitalstocks andererseits. Nur letzterer könne, sofern er im Alter nicht aufgezehrt werde, an die nächste Generation weiter vererbt werden. Das neue AEG bevorzuge das Rentenmodell.
Aus Sicht Langes muss das bisherige drei Säulen-Modell von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge durch ein neues Drei-Schichten-Modell ersetzt werden.
Schicht Eins, die gesetzliche Grundversorgung, sichere das »Risiko der Langlebigkeit« finanziell ab. Interessant ist diese Schicht aus der Sicht des Finanzberaters vor allem wegen der neu eingeführten »Rürup-Rente«. Beiträge zu dieser Altersvorsorge sind ebenso wie zur bisherigen gesetzlichen Rente bis zu einer sehr hohen Grenze steuerfrei gestellt. »Neu ist hierbei, dass auch Selbständige diese Möglichkeiten nutzen und sich so mit Steuervorteilen einen zusätzlichen Versorgungsbaustein bilden können«, erklärte Lange im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT. Diese Chance, die sich hier erstmals auftue, sei auch aus Renditesicht bedenkenswert.
Die zweite Schicht schließt, so Lange, alle Anlageformen ein, die »verriestert« werden können. Dabei münde die neue Direktversicherung nach Paragraph 3.63 des Einkommenssteuergesetzes (bisher Paragragh 40) normalerweise in einer lebenslangen Rente; neu sei die Möglichkeit, diese auch an Hinterbliebene weiterzugeben.
In der dritten Schicht finden sich in Langes Darstellung die vielfältigen Kapitalanlageprodukte der Banken, Versicherungen und anderer Kapitalanlage-Gesellschaften. Staatlich gefördert würden - noch -ÊKapitallebensversicherungen und Rentenverträge. Ob der Nutzen Êdie Anlage rechtfertige, hänge sehr von den persönlichen Zielen und Wünschen ab. Im Gegensatz zur Rente könne das Anlagekapital wenigstens vererbt werden.

Artikel vom 17.02.2005