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Mißtrauen gegen Trautmann

Der DFB ermittelt: der Skandal neben dem Skandal

Frankfurt/Main (dpa). Der DFB hat einen Skandal neben dem Skandal. Nach der Freistellung des Bundesliga-Schiedsrichters Stefan Trautmann von seinem Job als Sachbearbeiter in der Schiedsrichter-Abteilung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) muss der Verband neben der von Robert Hoyzer ausgelösten Wettbetrugs-Affäre einen weiteren Brandherd bekämpfen.

Der DFB hatte Trautmann - wie berichtet - mit dem Vorwurf aus dem Verkehr gezogen, er habe im Internet für private Zwecke Sportartikel versteigert, die er zuvor als DFB-Angestellter kostengünstig erworben hatte. »Die Vorwürfe gehen gegen den DFB-Angestellten Trautmann und nicht gegen ihn als Schiedsrichter«, betonte DFB-Pressechef Harald Stenger. Schiedsrichter-Sprecher Manfred Amerell beurteilte Trautmann so: »Er hat sowohl in der Administration als auch auf dem Platz Top-Leistungen geliefert.«
Der 32-jährige Trautmann arbeitet seit zehn Jahren beim Verband und ist seit 1997 DFB-Schiedsrichter. Am Wochenende war er noch beim Workshop für die potenziellen WM-Schiedsrichter in Neu-Isenburg im Einsatz. Am 5. Februar hatte er das Bundesliga-Spiel VfL Bochum gegen Arminia Bielefeld (1:1) geleitet.
Trautmann ist kein unbeschriebenes Blatt. Fast vier Jahre nach seiner Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt/Main wegen gefälschter Unterschriften und manipulierter Quittungen ist der ehemalige Bankkaufmann aus dem hessischen Florstadt erneut ins Zwielicht geraten. Am 3. Februar hatte er den DFB über seine Geschäfte mit Internet-Versteigerungen informiert, die unter dem Namen »hoppetosse5« liefen.
Zuvor hatte DFB-Partner Adidas bereits eigene Recherchen angestellt und den Verband informiert. »Es war alles nur für karitative Zwecke«, wurde Trautmann zitiert. Alle Artikel habe seine Frau ins Internet gestellt. »Ich habe mich gar nicht so darum gekümmert. Das ist jetzt eine schlichte Entschuldigung«, meinte Trautmann weiter. Jetzt würde seine »alte Geschichte« wieder gut ins Bild passen.
Der gelernte Bankkaufmann war am 18. Juli 2001 (Aktenzeichen 961 Cs 3340/780.Js 9432.8/00) zu »einer Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen« verurteilt worden. Als Lehrwart der Kreisschiedsrichter-Vereinigung Frankfurt hatte er insgesamt 43 Unterschriften gefälscht und sechs Quittungen manipuliert. Erst ab 91 Tagessätzen erfolgt nach § 32 Abs. 2 Ziffer 5 Bundeszentralregistergesetz ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis.

Artikel vom 17.02.2005