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Vergleich freut Paderborn

HSV erhält 500 000 Euro und ein Länderspiel in Hamburg

Frankfurt/Paderborn (WB/MR). Ein Millionen-Vergleich in Frankfurt: Der Hamburger SV wird für sein durch Spielmanipulation bedingtes Ausscheiden aus dem DFB-Pokal in Paderborn finanziell entschädigt. Der Fußball-Bundesligist erhält eine Sportzahlung von 500 000 Euro.

Zudem gibt es am 8. Oktober ein Länderspiel der Nationalmannschaft in Hamburg, was dem HSV weitere 1,5 Millionen Euro einbringen soll. »Wir können ein wenig wiedergutmachen, was der HSV an Schaden erlitten hat«, sagte der Geschäftsführende DFB-Präsident Theo Zwanziger. Wilfried Finke, Präsident SC Paderborn 07, kommentierte den Vergleich: »Ich freue mich für den HSV. Sollten sich die Vorwürfe gegen unseren Kapitän Thijs Waterink erhärten, werden wir entsprechend reagieren.« SCP-Trainer Pavel Dotchev stößt ins gleiche Horn: »Ich habe mit dem Vergleich gerechnet und bin froh, dass dieses Kapitel für uns abgeschlossen ist. Jetzt können wir uns ganz auf den Kampf um den Aufstieg in die zweite Liga konzentrieren.«
Den Vergleich möglich hat die Entscheidung des Hamburger SV gemacht, den Einspruch gegen die Wertung des Pokalspiels beim SC Paderborn zurückzuziehen. Christoph Schickhardt, der Anwalt der HSV: »Wir hatten zunächst auf einer sportlichen Lösung bestanden, aber festgestellt, dass es unüberbrückbare Probleme gab.« Damit hat der 4:2-Erfolg des Regionalligisten trotz der zugegebenen Manipulation von Schiedsrichter Robert Hoyzer Bestand. Hoyzers Aussage wurde vom Vorsitzenden Dr. Rainer Koch verlesen und belastete den Paderborner Kapitän Thijs Waterink als Mitwisser und Mittäter: »Ich habe beim Stand von 0:2 zu ihm gesagt: Mach doch mal was.«
Sportgerichts-Vorsitzender Rainer Koch, der den Vergleichsvorschlag unterbreitete, machte in Frankfurt/Main nachhaltig deutlich, »das es eine sehr komplizierte juristische Verfahrenslage war. Manipulationen sind in den Statuten des DFB nicht verankert.« Bis zum Pokalfinale Ende Mai in Berlin sei eine juristisch rechtskräftige Lösung kaum möglich gewesen. So ist nach Paragraf 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ein Einspruch gegen eine Spielwertung nur binnen zwei Tagen nach der Partie möglich, mit Ausnahme von Dopingvergehen. Dann läuft die Frist zwei Tage nach Kenntnisnahme des Sachverhalts ab. Laut Paragraf 10 ist zudem eine Spielwertung im Pokalwettbewerb nicht mehr zu ändern, wenn die nächste Runde bereits ausgetragen ist.
Wenige Stunden vor der Sportgerichtsverhandlung hatte der DFB-Kontrollausschuss im Zuge der Ermittlungen im Wett- und Betrugsskandal Schiedsrichter Jürgen Jansen zweieinhalb Stunden lang vernommen. Über den Inhalt der Unterredung wurden keine Angaben gemacht.
Unterdessen forderte Bundesinnenminister Otto Schily vom DFB und allen ermittelnden Behörden eine rasche Aufklärung des Wettskandals. »Es geht darum, ohne Ansehen von Personen die Sache schnell aufzuklären. Bis zum Confederations Cup muss für Klarheit gesorgt sein.« Sport

Artikel vom 12.02.2005