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Fluggepäck
deklarieren

Airline haftet begrenzt


Köln (ddp.vwd). Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat Flugpassagieren ein besonderes Maß an Verantwortung für wertvolles Gepäck auferlegt. Verzichten die Passagiere darauf, diese Koffer besonders zu deklarieren, hafte die Fluggesellschaft bei Verlust nur eingeschränkt.
Dem Ehemann der Klägerin war Ende 2000 auf einem Flug von Teheran über Amsterdam nach Köln ein Koffer abhanden gekommen. In ihm sollen sich Gegenstände im Wert von mehr als 14 000 Euro befunden haben. Der Ehemann hatte angeblich das Bordpersonal gebeten, den 20 Kilogramm schweren Hartschalenkoffer als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen zu dürfen, was jedoch abgelehnt wurde.
Das Gericht argumentierte: Nach dem Warschauer Abkommen hafte eine Fluggesellschaft nur dann in unbeschränkter Höhe, wenn der Passagier das Gepäckstück bei der Aufgabe besonders deklariere und einen Zuschlag entrichte oder wenn der Schaden von ihren Mitarbeitern herbeigeführt werde. Im konkreten Fall habe die Airline nicht mehr als die vom Gewicht abhängige Haftungshöchstsumme von 550 Euro zahlen müssen. Az: 22 U 137/04

Artikel vom 10.02.2005