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Als Ausgleich für das Biotop
wurde Ersatzgeld gezahlt

Geschützte Bäume brauchten einen Schnitt


Sennestadt (oh). Welche Ausgleichsmaßnahmen wegen der großflächigen Versiegelung für den Bau der neuen Autowaschanlage an der Eickelmann-Kreuzung vorgesehen seien, hatte der ehemalige FDP-Bezirksvertreter Hans-Helmut Kube in der Einwohnerfragestunde der Dezembersitzung der Sennestädter Bezirksvertretung angefragt. Zudem sei an der westlichen Grundstücksgrenze eine Baumreihe gefällt und eine andere stark ausgelichtet worden.
Die Antwort der Verwaltung bekam Kube jetzt schriftlich. In dem Brief des Bauamtes heißt es, Ausgleichsmaßnahmen seien deshalb nicht erforderlich gewesen, da die Autowaschanlage aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes »Gewerbegebiet Hansestraße« genehmigt wurde. Allerdings habe sich auf der Fläche in den vergangenen Jahren ein Biotop im im Sinne des Paragraphen 62 Landschaftsschutzgesetz entwickelt.
Um das Gelände trotz des geschützten Biotops bebauen zu können, sei eine Ausnahmeregelung erteilt worden. Darin ist ein so genanntes Ersatzgeld festgesetzt, das der Bauherr bezahlen musste. Mit diesem Geld sollen nun Ersatzmaßnahmen auf städtischen Flächen durchgeführt werden.
Die ebenfalls von Kube angesprochene Baumreihe an der westlichen Grundstücksgrenze muss dagegen zwingend erhalten bleiben - sie ist als geschützt im Bebauungsplan festgeschrieben. Allerdings seinen nach Abstimmung mit dem Umweltamt dort wegen der Verkehrssicherungspflicht Schnittmaßnahmen durchgeführt worden

Artikel vom 07.02.2005