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Oder-Flutwarnung
war ausreichend


Leipzig/Döbeln (dpa). Die Stadt Döbeln und der Freistaat Sachsen haben bei der Jahrhundertflut im August 2002 richtig gehandelt und rechtzeitig vor dem Hochwasser gewarnt. Das Landgericht Leipzig sah keine Pflichtverstöße. »Stadt und Freistaat haben alles getan, um die Bevölkerung zu warnen«. Es habe sich um eine Jahrhundertflut gehandelt, deren Ausmaß nicht abzusehen gewesen sei. Das Gericht wies die Klage eines Flut-Opfers ab, das der Ansicht war, die Kommune hätte zu spät gewarnt.

Artikel vom 04.02.2005