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David legt Nebeneinkünfte offen

Auflistung im Internet - Neues Gesetz nimmt auch Ratsmitglieder in die Pflicht

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Die zusätzlichen Einnahmen der Politiker sind in die Diskussion geraten. Im Internet kann seit gestern jedermann nachlesen, welche Nebeneinkünfte Oberbürgermeister Eberhard David (CDU) im Jahr 2003 erzielt hat.

David kam bereits jetzt den Vorschriften des vom 1. März 2005 an geltenden Korruptionsbekämpfungsgesetzes nach. Danach müssen Bürgermeister ihren Räten spätestens bis Ende März 2006 erstmals Nebeneinkünfte melden.
Als Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiratsmitglied bei verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen hat er Einkünfte in Höhe von 15 186,06 Euro erzielt, von denen er 2742,17 Euro an die Stadtkasse abführte. Die Nebeneinkünfte müssen wie seine Bezüge als OB (Besoldungsgruppe B 10, Grundvergütung 9965 Euro plus Zuschläge) versteuert werden.
Die Tätigkeiten gliedern sich in unterschiedliche Bereiche. Zum einen handelt es sich um Funktionen, die in direktem Zusammenhang mit dem OB-Amt stehen. Dazu zählen Tätigkeiten als Aufsichtsrat der städtischen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft WEGE und im Aufsichtsgremium der Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford. Diese Einkünfte in Höhe von 1611,87 Euro hat David an die Stadtkasse abgeführt.
Bei weiteren Ämtern handelt es sich so genannte genehmigte Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst. Dazu zählen Davids Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gütersloh und im öffentlichen Beirat der Provinzial Holding Westfalen sowie verschiedene Funktionen in Gremien der Sparkasse Bielefeld. Die Einnahmen insgesamt: 6411,67 Euro. Vergütungen in Höhe von 6000 Euro sind erlaubt. Der Überhang wurde mit dem Nutzungsentgelt verrechnet, das David für die Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen, Personal und Material bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeiten an die Stadtkasse entrichtet hat: 1130,30 Euro.
Nebeneinkünfte außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielte David unter anderem als Beiratsmitglied der RWE Gas AG (bis 31. März 2003) sowie im Kreditausschuss und im Verwaltungsrat der Sparkasse (6038,85 Euro).
Im Internet legt David dar, dass er derzeit die Angaben für das Jahr 2004 zusammenstelle, die er dann veröffentlichen wolle. Er betont, dass er an den Sitzungen der Gremien teilgenommen habe, sofern nicht dienstliche Belange dies verhindert hätten. »Sie wurden von mir inhaltlich vor- und nachbereitet, auch dafür habe ich angemessene Zeit aufgewendet.«
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet übrigens auch alle Rats- und Ausschussmitglieder sowie die Mitglieder der Bezirksvertretungen, dem Oberbürgermeister alle Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten zu melden. Die daraus resultierenden Einkünfte müssen sie nicht angeben.
www.bielefeld.de/de/dob/obnews

Artikel vom 04.02.2005