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Schülerin kann nicht aussagen

Verfahren eingestellt

Bad Salzuflen (WB/ca). Dem Hausmeister einer Bad Salzufler Grundschule, der 2003 wegen Besitzes von Kinderpornographie entlassen worden war, kann der angebliche schwere Missbrauch einer Schülerin (7) nicht nachgewiesen werden.

»Wir haben das Verfahren deshalb eingestellt«, bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Dieter Varnholt.
Im Februar vergangenen Jahres hatten Polizisten nach einem Tipp des hessischen Landeskriminalamtes die Wohnung des Schulhausmeisters durchsucht und »erhebliche Mengen« kinderpornographischer Fotos entdeckt. Mit Rücksicht auf die Schulkinder hatte die Stadtverwaltung den Tatverdächtigen fristlos entlassen. Im Zuge ihrer Ermittlungen war die Polizei auf eine Schülerin (7) gestoßen, die angab, bei drei Gelegenheiten von dem Hausmeister missbraucht worden zu sein. Oberstaatsanwalt Varnholt: »Wir haben das Mädchen von einer Gutachterin untersuchen lassen, und die ist zu dem Schluss gekommen, dass das Kind nicht zeugenfähig ist.« Der Expertise zufolge könne das Mädchen Erlebtes und Erzähltes nicht immer trennen und habe zudem Schwierigkeiten, Dinge zeitlich einzuordnen. »Deshalb mussten wird das Verfahren gegen den Mann einstellen«, sagte Varnholt. Allerdings werde der frühere Schulhausmeister in Kürze wegen des Besitzes von Kinderpornographie angeklagt und müsse sich dann vor Gericht verantworten.

Artikel vom 04.02.2005