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Walkerin streitet um Internet-Bild

Vereine abgemahnt

Kirchlengern (WB/ca). Eine Freizeitsportlerin aus Herford geht derzeit mit anwaltlicher Hilfe gegen mehrere Nordic-Walking-Vereine vor. Sie will verhindern, dass sie auf Fotos im Internet zu erkennen ist.

Im vergangenen Jahr hatte der »NWCA Ostwestfalen-Lippe e.V.« zu Nordic-Walking-Tagen nach Kirchlengern (Kreis Herford) eingeladen, um für die Sportart zu werben. Vorsitzende Sabine Körnig: »Während der Veranstaltung haben wir einen Halbmarathon veranstaltet und die walkende Gruppe fotografiert.« Dieses Bild veröffentlichte der Verein auf seiner Internetseite, andere Sportvereine übernahmen das Foto für ihre Homepage. Sabine Körnig: »Sie alle haben jetzt von einem Anwalt eine Abmahnung bekommen und sollen 265 Euro zahlen.« Dahinter stecke eine Walkerin, die auf dem Foto zu erkennen sei und sich nun gegen die Veröffentlichung wehre. »Ein Verein hat sich leider einschüchtern lassen und gezahlt, obwohl er das überhaupt nicht musste«, sagt die Vereinsvorsitzende. Diese Einschätzung bestätigt auch Rechtsanwältin Christine Horke-Mai aus Bielefeld, Expertin für Medienrecht: »Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Fotos von Menschenansammlungen veröffentlicht werden, wenn es darum geht, die Gruppe darzustellen.« So seien nach der Rechtssprechung etwa Fotos zulässig, die einen Demonstrationszug zeigten oder eine Menschenmenge beim Schlussverkauf am Wühltisch - auch, wenn einzelne Personen auf den Bildern zu identifizieren seien.

Artikel vom 29.01.2005