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Eltern können Kapital im
Namen der Kinder anlegen

Volksbank weist auf neues BGH-Urteil hin


Vlotho (VZ). Jeder in Deutschland, ob Kind oder Greis, hat bei der Kapitalanlage einen so genannten Sparerfreibetrag. Dies bedeutet: Kapitalerträge wie Zinsen brauchen bis zu einer Höhe von 1370 Euro im Kalenderjahr nicht versteuert werden. Wie die Volksbank Bad Oeynhausen-Herford erläutert, resultiert daraus bisweilen die eine oder andere interessante Gestaltungsmöglichkeit. Beispielsweise indem Eltern eigenes Geld auf das Sparkonto des Kindes überweisen, damit der Nachwuchs seinerseits den steuerbegünstigten Freibetrag nutzen kann.
Um einen solchen Fall ging es kürzlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Hier hatten Eltern, eben um diesen Freibetrag des Kindes zu nutzen, eigenes Geld auf dessen Konto überwiesen. Zugleich aber behielten sie die Verfügungsberechtigung, so dass sie ohne vorherige Zustimmung ihres Kindes das Geld wieder vom Konto abziehen konnten.
Das höchste deutsche Zivilgericht hat diese Gestaltungsmöglichkeit bestätigt (AZ. XI ZR 220/03) und erlaubte somit den Eltern, die Steuervorteile im Familienclan zu nutzen. Zugleich betonte der BGH, dass das Geld nicht automatisch in das Eigentum des Kindes übergehe, sondern durchaus im Eigentum der Eltern bleiben könne.

Artikel vom 25.01.2005